125 ccm Motorrad
Mit dem B-Führerschein und Eintragung des Code 111 dürfen Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW gelenkt werden.
Die Voraussetzungen dafür sind:
- mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz einer gültigen Lenkberechtigung der Klasse B
- sich nicht mehr in der Probezeit befinden
- Nachweis der praktischen Ausbildung im Ausmaß von insgesamt mindestens 6 Stunden mit einem derartigen Motorrad.
- Mit der von uns ausgestellten Bestätigung trägt die Behörde den Code 111 in deinen Schein ein (Kosten ca. € 60,-)
- zu fixen Terminen mit deinem eigenen Motorrad um € 190,–
- zu fixen Terminen mit dem Fahrschulmotorrad um € 280,–
- frei wählbare Fahrstunden mit einem eigenen Trainer um € 480,–
die nächsten fixen Termine sind: jeweils am Fahrschulübungsplatz auf der B13 zwischen Wolfsgraben und Laab im Wald
Geltungsbereich
gemäß Erlass des BMK im Oktober 2024 wurde die Liste der EU-Mitgliedstaaten, welche die österreichische Code 111 Ausbildung anerkennen, gestrichen. Wir ersuchen die Akzeptanz des jeweiligen Landes im Anlassfall zu prüfen. Lt. Letztstand waren folgende Länder anerkannt:
Spanien, Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren), Tschechische Republik (nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe), Italien und Lettland