Prüfungstermine & Prüfungsanmeldungen
Die Anmeldung zur Prüfung kann ausschliesslich über das Anmeldeformular erfolgen.
Computerprüfungen
- Prüfungstermine:
- 18.12.2024 13:00
- 22.01.2025 13:00
- 05.02.2025 13:00
- 19.02.2025 13:00
- 05.03.2025 13:00
- 19.03.2025 13:00
ACHTUNG ab 18.11.2024 gibt es neue Fragen!
Solltest du beim Lernen Schwierigkeiten haben, melde dich bei uns im Büro, wir helfen dir gerne weiter.
Bitte jeweils spätestens eine Woche davor mit dem Formular anmelden. Reisepass, Personalausweis od. Führerschein (für diejenigen, die schon im Besitz einer Führerscheinklasse sind) bitte nicht vergessen! Zur Prüfung unbedingt die ärztliche Führerscheinuntersuchung im Original beim Prüfer abgeben. Wichtig: spätestens jetzt das Foto (Achtung: ohne Foto kein Antritt möglich!) abgeben! Deine Anmeldung ist verbindlich!
Ab der 2. Absage/Nichterscheinen werden 50% verrechnet.
FSG §11 Abs. 6: “Wurde einer der beiden Prüfungsteile (Theorie, od. praktische Prüfung) nicht bestanden, so darf dieser nicht vor Ablauf von zwei Wochen wiederholt werden. Die theoretische Prüfung ist jedenfalls neuerlich abzulegen, wenn die praktische Prüfung nicht innerhalb von 18 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wurde.“
>> Ausweispflicht gegenüber der Behörde <<
Lenkprüfungen
- Prüfungstermine:
- 15.01.2025 00:00
- 28.01.2025 00:00
- 11.02.2025 00:00
- 25.02.2025 00:00
- 11.03.2025 00:00
- 25.03.2025 00:00
DIE LENKPRÜFUNG FINDET VON 8:00 BIS 16:00 UHR STATT. WIR INFORMIEREN DICH AM DONNERSTAG VOR DEINER PRÜFUNG ZU WELCHER UHRZEIT DEINE PRÜFUNG STATTFINDET.
Bitte jeweils spätestens eine Woche davor mit dem Formular anmelden. Deine Anmeldung ist verbindlich.
Sollte jemand mit Automatik-Getriebe antreten, wird der Code 78 im Führerschein eingetragen.
Voraussetzung
Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn der 1.Hilfe-Kurs bereits in der Fahrschule vorliegt. Bei L oder L17 muss das Fahrtenprokoll abgegeben worden sein und dein Begleiter muss den L-/L17 Bescheid zur Lenkprüfung mitnehmen sowie einen amtlichen Lichtbildausweis. Du musst bitte deinen Reisepass od. Personalausweis auf jeden Fall mitnehmen und wenn vorhanden alten Führerschein oder Mopedausweis bei der Lenkprüfung abgeben. Es wird dir ein Interimsführerschein ausgestellt.
Achtung
lt. KDV §§64b Abs.7a müssen Ausbildungsteile (Theorie und Fahrstunden) komplett wiederholt werden, wenn sie länger als 18 Monate zurück liegen und die Führerscheinausbildung nicht abgeschlossen ist.
Das Arztgutachten ist ab Ausstellungsdatum auch nur 18 Monate gültig und muss dann verlängert werden.
>> Ausweispflicht gegenüber der Behörde <<