L – Übungsfahrt

Duale Ausbildung Auto

Du fährst mit einem Begleiter deiner Wahl, auch Motorrad A2 im Kombi möglich.

Der Gesetzgeber hat auch hier Normen aufgestellt, wie diese Ausbildung abzulaufen hat.

Das Grundgerüst besteht aus:

  1. Obwohl das Gesetz nur eine 8-stündige theoretische Schulung für diese Ausbildungsvariante vorsieht, bieten wir dir an, den gesamten Theoriekurs zu besuchen. Kursdauer insgesamt 32 UE, da du, genauso wie alle andern, alle Fragen am PC können – sowie auch technische Fragen bei der praktischen Prüfung zu beantworten hast – deshalb sei so schlau und komm in den Kurs. Der von uns angebotene Preis bezieht sich auf das gesamte Paket. (12 Fahrstunden mit theoretischer Einweisung gemeinsam mit dem Begleiter und Beobachtungsfahrt sowie Autobahnfahrt, 32 Theoriestunden, Vorprüfung, PC und Lenkprüfung).
  2. Du hast 6 UE praktische Ausbildung bevor du mit deinem Begleiter beginnst, selbst zu fahren. Theoretische Einweisung für deine Begleitpersonen. Jetzt gibt es eine Bestätigung von unserer Fahrschule über absolvierte Module, damit die Behörde dir deine Bewilligung ausstellen kann. Nun kannst du mit deinem Begleiter (mindestens 1000 km mit Fahrtenprotokoll) Fahrpraxis sammeln, danach vereinbare bitte einen Termin für 1 UE Beobachtungsfahrt gemeinsam mit dem Begleiter (unsere Fahrlehrer stehen euch mit Rat und Tat zur Seite), 4 UE Perfektionsschulung und 1 UE Prüfungsvorbereitung.

Die PC-Prüfung darfst du frühestens mit 17 1/2 absolvieren und bleibt für 18 Monate gültig, innherhalb dieser Zeit muss die praktische Prüfung absolviert werden sonst muss die PC Prüfung neuerlich wiederholt werden (FSG § 11 Abs. 6). Die Lenkprüfung kannst du frühestens ab dem Tag deines 18. Geburtstages ablegen.

Bitte bring zu beiden Prüfungen einen amtlichen Lichtbildausweis mit!

Und das gilt für dich und deinen Begleiter:

Der Bescheid wird für dich von der Behörde nur 1mal auf die Dauer von 18 Monaten für max. 2 Begleiter ausgestellt.

  • Dein Begleiter muss seit mindestens 7 Jahren eine Lenkberechtigung für die betreffende Klasse besitzen, und in den vorangehenden letzten 3 Jahren auch tatsächlich diese Kraftfahrzeuge gelenkt haben.
  • In dieser Zeit (also die letzten 3 Jahre) keine schweren Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Gesetze begangen haben.
  • Im letzten Jahr darf er höchstens einmal eine solche Bewilligung erhalten haben.
  • Dein Begleiter darf für die Übungsfahrten KEIN Entgelt annehmen.
  • Er muss während der Übungsfahrten neben dir sitzen, seinen Führerschein und den Bewilligungsbescheid mitführen und genauso wie du selbst nicht mehr als 0,1 Promille Alkohogehalt des Blutes aufweisen („also praktisch genau-nix!“).

Dein Begleiter hat darauf zu achten:

  • dass du die Verkehrsvorschriften genau beachtest,
  • er darf dich nicht in Verkehrsverhältnisse bringen, denen du nicht gewachsen bist,
  • muss rechtzeitig auf deine Fahrweise Einfluss nehmen um Unfälle zu vermeiden,
  • dass dein Sicherheitsgurt bestimmungsgemäß verwendet wird.

Für dich selbst gilt:

  • max. 0,1 Promille
  • ein Mindesalter von 17½ Jahren
  • Deine Verkehrszuverlässigkeit wird von der Behörde überprüft.
  • Du musst gesundheitlich geeignet sein.
  • Während den Übungsfahrten ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitführen.

Das Übungsfahrzeug/ Prüfungsfahrzeug

  • ist vorne und hinten mit den L-„Tafeln“ mit den Aufschriften „Übungsfahrt“ zu kennzeichnen.
  • muss ein gültiges Pickerl haben (Autobahnvignette am Prüfungstag!)
  • solltest du mit deinem eigenen Auto zur Lenkprüfung antreten, muss dieses eine Türe aufweisen, in der Sitzreihe wo der Prüfer Platz nimmt. Ein Schaltgetriebe ist von Vorteil, denn sonst wird dein Führerschein auf Automatikgetriebe eingeschränkt.

Das Gesetz sieht auch einen Entzug der Bewilligung vor wenn z.B.:

  • dem Begleiter eine seiner Lenkberechtigungen entzogen wird,
  • das verwendete Fahrzeug nicht verkehrs- und betriebssicher oder nicht mit den L „Taferln“ gekennzeichnet ist,
  • der Bescheid bzw. der Ausweis oder die Lenkberechtigung nicht mitgeführt wird.

 

Mehrphasenausbildung

Nach Erhalt des Führerscheins musst du noch zwischen dem 2. und 4. Monat eine Perfektionsfahrt, nach dem 3. und 9. Monat ein Fahrsicherheitstraining mit psychologischem Gruppengespräch, sowie im Zeitraum von 6 bis 12 Monaten eine letzte Perfektionsfahrt absolvieren.
Der Gesetzgeber sieht dies vor, um die Unfallstatistik zu senken. Weiters gilt auch für dich 2 Jahre Probezeit!

Kombination mit anderen Klassen

Gleichzeitig kannst du deinen B-Führerschein mit A2 kombinieren (48 PS ab 18 Jahren) bzw. kannst du den Code 96 (schwerer Anhänger bis höchst zul. Gesamtgewicht von Anhänger und Zugfahrzeug bis zu 4250 kg) mitmachen.

Für alle weiteren Fragen stehen wir dir gerne jederzeit zur Verfügung.

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