Alle wichtigen Informationen rund um die praktische Prüfung
- Es gibt eine vorgegebene Prüfungszeit, diese bitte unbedingt genau beachten!
- Die Abnahme der Prüfung übernimmt das Amt der NÖ Landesregierung! (Prüfer sind in allen Fahrschulen Niederösterreichs die selben. Damit die Fahrschule einen Prüfer zugewiesen bekommt, müssen pro Prüfer min. 9 Personen, max. 12 Personen gemeldet werden. Sollte ein Kandidat absagen – dies ist nur möglich bis Freitag Vorwoche – sofern die Anzahl von 9 Personen nicht unterschritten wird. Daher können bei Absage eines Kandidaten sich die Uhrzeiten noch ändern, daher bitte am Telefon erreichbar bleiben. Das nun entstandene „Prüfzeitfenster“ muss von uns aufgefüllt werden. Der Prüfer wartet nicht 50 min am Übungsplatz, er verlangt von uns, dass wir seine Prüfzeit bestmöglich einteilen.)
- Die Sachverständigen sind von der Behörde bestellt, sie stehen weder im Nahverhältnis zu der Fahrschule, noch kann die Fahrschule einen gewissen Prüfer bestellen oder irgend ein Ergebnis sowohl im Positiven als auch im Negativen beeinflussen!
- Rechtlich gesehen ist es eine Prüfung zwischen dir und der Behörde, weder der Fahrtrainer, noch ein Begleiter sind rechtlich prüfungsbeteiligt.
- Achtung: bei Fahrzeugen ohne mit dem Fuß zu betätigender Kupplung wird der Führerschein eingeschränkt!
- Zur praktischen Prüfung ist unbedingt mitzunehmen:
- gültiger amtlicher Lichtbildausweis des Kandidaten (Reisepass, Personalausweis, Identitätsausweis, Führerschein)
- Wenn vom Arzt eine Brillen- oder Kantaktlinsentrageverpflichtung vorgeschrieben ist: Brille oder Kontaktlinsen
- bei Prüfung mit Privatfahrzeug:
- PKW, der eine Zugangstüre in der Sitzreihe hat, in welcher der Fahrprüfer Platz nimmt
- einen PKW mit gültigem Autobahnpickerl bzw. einer digitalen Vignette
- den Bescheid für „L17“ bzw „L“
- der private Begleiter der Prüfung den eigenen Führerschein
- Der Prüfer bestimmt die Strecke und somit auch das Ende der Prüfung. Im Normalfall startet und endet die Prüfung am selben Ort!
- Jeder Eingriff des Begleiters/Fahrlehrers, sei es verbal oder durch Handlung, gilt als Fahrlehrereingriff und die Prüfung wird sofort als negativ bewertet! Dies gilt für die gesamte Prüfungszeit (Wir dürfen also leider nicht helfen :(()!
- Es gibt ein Prüfer Handbuch, welches die Art, erlaubte Anzahl und Schwere der Fehler erklärt und somit als Richtlinie für den Prüfer zur Beurteilung des Ergebnisses dient.
- Nach der Prüfung gibt der Prüfer das Ergebnis bekannt. Im Falle eines negativen Gutachtens darf die Prüfung in 2 Wochen (FSG § 11 Abs. 6) wiederholt werden, im Falle eines positiven Gutachtens wird der Interimsführerschein und das Kostenblatt vom Prüfer ausgehändigt!
- Sollte der Kandidat/Fahrlehrer/Begleiter (L, L17) mit der Beurteilung des Prüfers nicht einverstanden sein, ist nicht die Fahrschule, sondern die NÖ Landesregierung Ansprechpartner! Die Fahrschule hat keinen Rechtseinfluss auf die Behörde und deren Gutachter!
- Bitte beachte, dass wir über das Ergebnis der Prüfung nur dann eine fachlich richtige Auskunft geben können, wenn wir bei der Prüfungsfahrt dabei waren.