Personen, welche zur theoretischen Prüfung antreten wollen, haben sich ggf. einer Sicherheitskontrolle zur Überprüfung ob technische Geräte zum Erschleichen von Prüfungsleistungen („Schummeln“) verwendet werden, zu unterziehen. Diese Sicherheitskontrollen seitens der Behörde können unter Verwendung technischer Hilfsmittel, insbesondere durch Handsuchgeräte (Metalldetektoren) durchgeführt werden. Falls besagte Hilfsmittel mitgeführt sind, ist ein Antritt an diesem Prüfungstag nicht mehr möglich.
Solltest du beim Lernen Schwierigkeiten haben, melde dich bei uns im Büro, wir helfen dir gerne weiter.
Bitte jeweils spätestens eine Woche davor mit dem Formular anmelden. Reisepass, Personalausweis od. Führerschein (für diejenigen, die schon im Besitz einer Führerscheinklasse sind) bitte nicht vergessen! Zur Prüfung unbedingt die ärztliche Führerscheinuntersuchung im Original beim Prüfer abgeben. Wichtig: spätestens jetzt das Foto (Achtung: ohne Foto kein Antritt möglich!) abgeben! Deine Anmeldung ist verbindlich!
Ab der 2. Absage/Nichterscheinen werden 50% verrechnet.
FSG §11 Abs. 6: “Wurde einer der beiden Prüfungsteile (Theorie, od. praktische Prüfung) nicht bestanden, so darf dieser nicht vor Ablauf von zwei Wochen wiederholt werden. Die theoretische Prüfung ist jedenfalls neuerlich abzulegen, wenn die praktische Prüfung nicht innerhalb von 18 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wurde.“
>> Ausweispflicht gegenüber der Behörde <<